Gerichtsreporter
 
 

Spannende Wende im Kachelmann-Prozess Der Verteidiger des Wettermoderators hat das Handtuch geschmissen und sein Mandat zurückgelegt. Was den Anwalt zu diesem Schritt bewogen hat, ist weiterhin unklar. Etwas kryptisch lautet die Erklärung des Verteidigers

Der Verteidiger des Wettermoderators hat das Handtuch geschmissen und sein Mandat zurückgelegt. Was den Anwalt zu diesem Schritt bewogen hat, ist weiterhin unklar.

Etwas kryptisch lautet die Erklärung des bisherigen Verteidigers, die er verlautbaren lies: „ Aus berufsrechtlichen und prozessualen Gründen stehe ich deshalb zu keiner weiteren Auskunft in dieser Sache mehr zur Verfügung.“

Laut Anklage soll Kachelmann seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann bestreitet diese Vorwürfe vehement. Die Ex-Geliebte sagte vor Gericht bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Fraglich bleibt, ob bzw. welche Auswirkungen das für Prozessaussichten des Moderators hat: Insider meinen, dass die Optik alles andere als positiv ist, man aber letztlich keine voreiligen Schlüsse ziehen sollte. Neuer Anwalt des angeklagten Moderators ist der Hamburger Johann Schwenn, der die Entscheidung seines Vorgängers bis dato nicht kommentierte.

Da das zuständige Gericht bis Ende März 19 (!) weitere Termine reserviert hat, dürfte der neue Anwalt jedenfalls noch ausreichend Zeit haben, sich in den umfangreichen Akt einzulesen.

 

 

Falsches Bein amputiert: Schuldsprüche für die Ärzte

 

  • Landesgericht Innsbruck – Das Strafverfahren gegen zwei Ärzte nach einer falschen Beinamputation bei einer 90-jährigen Patientin im Krankenhaus St. Johann in Tirol  endete vorläufig  mit der Verurteilung der beiden verantwortlichen Ärzte. Der Chirurg wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 10.000 Euro, der Arzt, der den fehlerhaften Operationsplan erstellt hatte, zu 7200 Euro verurteilt. Zudem wurde der Patientin ein Teilschmerzensgeld von 5000 Euro zugesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

Vor dem Richter argumentierte der Chirurg, er habe überhaupt wegen Arbeitsüberlastung gar nicht operieren wollen und das hätte die auch am Tag vor der Operation seinen Kollegen mitgeteilt.

Als er dann dennoch für diese Operation eingeteilt wurde, fügte sich der Chirurg und  amputierte dann am 16. Juni fatalerweise das gesunde Bein der Patientin.

Der Arzt, der den OP-Plan erstellt hatte, wies jede Schuld von sich.

Nach   einer Risikoanalyse des Krankenhauses wurde als  Grund für das Unglück eine Verkettung von Fehlern festgestellt. In Zukunft gelte ein spezieller Risikoplan um  solche Unglücksfälle in Zukunft zu verhindern.

Nov.2010

 

 

Vorbestrafter Freigänger soll Drogen verkauft haben

 

Kein unbeschriebenes Blatt

Hans K. ist für die Justiz ein alter Bekannter: Unzählige Male geriet er mit dem Gesetz in Konflikt und musste auch für längere Zeit hinter Gitter. Meist ging es um Drogen, im Konkreten um den Verkauf derselben.

 

Gegen Ende seiner letzten, langjährigen Strafhaft wegen Suchtgifthandel stattete er just jenem Lokal einen Besuch statt, das schon seit längerem als „Drogenhöhle“ im Visier der Polizei stand.

 

Die Fahnder forschten zwei junge Männer aus, die behaupteten, K. hätte ihnen mehrfach Haschisch verkauft. Hans K., der mittlerweile aus der Strafhaft entlassen worden war, wanderte prompt wieder in Untersuchungshaft. Alle Beteuerungen K’s, dass er diesmal nichts mit der Sache am Hut hatte, verhallten ungehört.

 

Wahlkonfrontation warf neue Fragen auf

Über Antrag der Verteidigung (Mag. Friis) wurde eine zweite Gegenüberstellung in der Justizanstalt Josefstadt durchgeführt. Dabei soll sich merkwürdiges zugetragen haben: Ein Zeuge identifizierte eine der sog. Vergleichspersonen, worauf ein Polizist gemeint haben soll, ob es nicht doch der verdächtige K. gewesen sein könnte. Der Zeuge schwenkte dann plötzlich um und zeigte auf K. als den Täter. Dieses Gespräch zwischen dem Zeugen  und dem Polizisten wurde nirgends protokolliert, also wurden Mitinsassen von K. einvernommen, die das Gespräch gehört hatten und vor Gericht auch den Inhalt bestätigten.

 

 

Belastungszeugen auf  Tauchstation

Das Gericht wollte es nun genau wissen und lud die beiden ursprünglichen Belastungszeugen, die aber beharrlich nicht erscheinen wollten.

Der Richter wies auf die merkwürdigen Umstände bei der Gegenüberstellung in der Justizanstalt hin und befand, dass die Suppe insgesamt doch zu dünn war: Freispruch, rechtskräftig.

Dem Angeklagten winkt nun eine Haftentschädigung im fünfstelligen Bereich.

 

 Nov. 2010 Red.

Seite 1234