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Am Donnerstag mussten sich zwei junge Männer vor dem Strafrichter verantworten:
Laut Anklage hatten die beiden einen andern jugendlichen Gefangenen zu sexuellen Handlungen gezwungen.
Ein Angeklagter räumte zwar ein, das Opfer als „Sparring-Partner“ benutzt zu haben, bestritt aber vehement den sexuellen Missbrauch. Wörtlich meinte der Angeklagte: "Schau ich so aus, dass ich mir von einem Jungen einen blasen lass'?" Darauf erwiderte der erfahrene Richter Norbert Gerstberger, dass es sexuelle Handlungen im Jugendgefängnis "wahrscheinlich jeden Tag gebe. Ich bin ja nicht vom Mond".
Da das Opfer (es wurde zwischenzeitig enthaftet) nicht zum Prozess erschienen ist, musste das Verfahren vertagt werden.
Fraglich ist, wie derartige Vorkommnisse verhindert werden können: Grundsätzlich gibt es in jeder Zelle einen Alarmknopf und kommt binnen kürzester Zeit das Einsatzkommando der Justizwache in die Zelle. Warum das Opfer nicht den Alarmknopf betätigt hat, ist nach wie vor rätselhaft. Hinter vorgehaltener Hand berichten ehemalige Häftlinge, dass das Drücken des Alarmknopfs bei einzelnen Justizwachebeamten angeblich „unerwünschte Nebenwirkungen“ auslösen könnte.
12.11.2010 |