Gerichtsreporter
 
 

Häftling bedroht Häftling mit dem Umbringen: Freispruch

Unschöne Szenen sollen sich kürzlich in der Strafhaft in Wien abgespielt haben: Ein Gefangener soll seinen Kollegen aufgefordert haben, ihm seine Tablettenration zu überlassen, was dieser ablehnte. Daraufhin soll es Prügel und Morddrohungen gesetzt haben. Es folgten Strafanzeige und Anklage vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schwerer Nötigung. 

In der Hauptverhandlung fiel auf, dass es keinerlei sichtbare Verletzung des Bedrohten gab. Auch hatte der Angeklagte (verteidigt von Mag. Friis)  eine Erklärung parat, warum sein Zellenkollege die ganze Geschichte erfunden habe: Die Freundin des Bedrohten sitzt in der selben Anstalt ein und wollte der Bedrohte in eine Zelle verlegt werden, von der aus er mit seiner Frau über die Fenster reden konnte.

Dem Richter war die Suppe zu dünn und er sprach den Angeklagten frei.




Strafreduktion um 75 %

Bereits das zweite Mal wurde ein 30-Jähriger wegen Veruntreuung verurteilt: Das Erstgericht verhängte 4 Monate Gefängnis (unbedingt). Die bedingt nachgesehene erste Verurteilung hatte keinen ausreichenden erzieherischen Effekt erzielt, so die Begründung des Richters.

 

Das sah der Angeklagte (Verteidiger: Friis) anders: Grund für die Straftat war akute Geldnot aufgrund hoher Begräbniskosten für die verstorbene Oma des Täters. Also ging man in Berufung. Obwohl kein Cent Schadensgutmachung geleistet wurde, reduzierte der Berufungssenat die Strafe auf lediglich 1 Monat Gefängnis.

 


19-Jähriger begeht Überfall wegen Mietschulden

Bezüglich der Mietkosten wird er sich die nächste Zeit wohl keine Sorgen mehr machen müssen: Die U-Haft wurde verhängt.


Der junge Mann der am 23. Oktober die Postfiliale in Leoben – Göss betrat und eine Schreckschusspistole zückte hat keine Vorstrafen und wohnte in einer Dreier-Wohngemeinschaft. Das Motiv für die Tat dürften Mietrückstände sein, die er bei seinen Wohnungskollegen hatte.

 

Er hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass die zwei weiblichen Postangestellten hinter dem Schalter so lautstark schreien werden, dass es ihn ohne Beute in die Flucht schlagen werde.

Zum Glück gibt es in der Postfiliale eine Überwachungskamera. Es wurde ihm zum Verhängnis, dass er unmaskiert war, denn das Foto der Kamera wurde im Internet veröffentlicht und bald darauf bekam die Polizei in Leoben einen Tipp, welcher nur einige Stunden später zur Festnahme führte.

 

Zum Zeitpunkt der Festnahme befand sich der Täter gerade bei seiner Mutter und wollte ihr alles erzählen. Auch gegenüber der Polizei war er sofort geständig und übergab den Exekutivbeamten die Schreckschusspistole.

 

Da es für eine der Bankangestellten bereits der dritte Raubüberfall war, ist diese traumatisiert und es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben um zu ermitteln wie es um den Gesundheitszustand der Opfer steht. Aus diesem Grund wurde der Prozess vorerst vertagt.

 

 


Milde beim Berunfungsgericht

Ein zweifach wegen Besitz von kinderpornografischen Materials vorbestrafter Mann erhielt bei seinem nunmehr  3. Prozess wegen Kinderpornografie 6 Monate bedingt sowie ein Monat unbedingte Haft. Das war dem Mann aber zuviel: Ins Gefängnis wollte er nicht wirklich: Das OLG Wien schloss sich den Argumenten des Verteidigers Friis an und ließ das eine Monat Gefängnis zur Gänze entfallen. Offen blieb, was das Oberlandesgericht dazu bewog, gerade bei einem so sensiblen Delikt Milde walten zu lassen.

 

 


Tiroler Zahnarzt erlitt Schaden von € 5000

Kurz vor Konkurseröffnung ließ sich ein Gastwirt aus Tirol noch von einem Zahnarzt behandeln und bleibt das offene Honorar schuldig.

Die Anklage warf dem Mann vor, sich mit zumindest bedingtem Vorsatz Zahnarztbehandlungen (Prothesen) im Wert von etwa € 5.000,-, erschlichen zu haben.

Der Zahnarzt sagte bei Gericht aus, dass er auf keinen Fall weitere Leistungen erbracht hätte, hätte er gewusst, dass sein Patient mit dem Gasthaus in Konkurs ist.

Jedoch beteuerte der Gastwirt seine Unschuld und meinte, dass seine Zahlungsunfähigkeit mit der Konkurseröffnung nichts zu tun hätte. Allerdings fand man später heraus, dass andere Gläubiger befriedigt wurden, der Arzt jedoch nicht.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil für den Gastwirt lautet € 480,- bedingte Geldstrafe für versuchten Betrug.

 



Sozialhilfeempfänger freigesprochen

 

Am Landesgericht Korneuburg musste sich ein 50-Jähriger Unternehmer vor dem Strafrichter verantworten.  Der Vorwurf- schwerer gewerbsmäßiger Betrug- wog wortwörtlich schwer:

Der unbescholtene Angeklagte hatte versucht, sich als Unternehmer selbständig zu machen, um so wieder auf eigenen Beinen stehen zu können.Er wollte dem Staat als Empfänger von Almosen nicht länger auf der Tasche liegen. Dabei hatte er aber die Rechnung ohne seine Bank gemacht.

 

Dein Freund-die Hausbank ?

Seine Hausbank zeigte den Mann wegen Verdacht auf Geldwäsche an. Die Spezialisten der Wirtschaftspolizei NÖ ermittelten und befanden: Es lagen keinerlei Verdachtsmomente in Richtung Geldwäsche vor. Die EUR 34.000, die der Sozialhilfeempfänger bezogen hatte, stellten aber aus der Sicht der ermittelnden Wirtschaftsstrafrechtsspezialisten des LKA NÖ einen Gewinn dar, der den Bezug der Sozialhilfe ausschloss. Somit wurde Anzeige erstattet wegen betrügerischer Erschleichung von Sozialhilfe.

 

Umsatz ist nicht gleich Gewinn

Im Prozess stellte sich dann heraus, dass die Anzeige der Wirtschaftspolizei darauf beruhte, dass der Umsatz mit dem Gewinn gleichgesetzt wurde. Also Strafantrag und  Hauptverhandlung. Über Fragen des Verteidigers Mag. FRIIS musste der Chefermittler der Wirtschaftspolizei zugeben, dass offenbar verabsäumt wurde, den tatsächlichen Reingewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit des Angeklagten zu ermitteln. Wie der Verteidiger nachweisen konnte, hatte der Angeklagte nämlich sämtliche Umsätze ordnungsgemäß versteuert und statt eines Gewinns ein großes Minus erwirtschaftet.

 

Vertrauen in Justitia

Das Gericht überprüfte sämtliche Fakten, wobei sich klar herausstellte, dass keinerlei Straftatbestand verwirklichst wurde. Der – wohl etwas voreilig erhobene- Anklagevorwurf brach schließlich in sich zusammen und wurde der glücklose Unternehmer rechtskräftig freigesprochen.

 

redauHHHHH

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